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MietkautionsBürgschaft

Die MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs. R+V leistet an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, sofern der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.

Der Mieter ist zur Rückzahlung an R+V verpflichtet. Der Vermieter verfügt über den gleichen Schutz wie bei üblichen Kautionsformen.

Abbildung: Terminvereinbarung -

Wie funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft?

Der Mieter schließt einen Vertrag mit R+V. Auf Grund dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an den Vermieter, eine Kopie für die Unterlagen des Mieters und den Versicherungsschein aus. Die Originalbürgschaft übergibt der Mieter an den Vermieter anstelle eines Kautionssparbuches oder einer Barkaution. Im Schadenfall kann sich der Vermieter direkt bei R+V melden.

Welche Abschlussvoraussetzungen gibt es?

Muss der Vermieter die Bürgschaft akzeptieren?

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die MietkautionsBürgschaft als Sicherheit zu akzeptieren. Jedoch spart er sich bei dieser Kautionsform den Aufwand für die Verwaltung des sonst üblichen Kautionssparbuches; wie z.B. dessen „fruchtbringende“ Anlage. Zins- und Steuerabrechnungen sind nicht mehr erforderlich. Sollte der Vermieter die MietkautionsBürgschaft nicht akzeptieren, kann der Mieter die Bürgschaft im Original jederzeit an R+V zurück senden.

Wenn R+V die Bürgschaft innerhalb eines Monats nach der Ausstellung (Datum auf der Bürgschaft) zurück erhält, wird ein bereits abgebuchter Beitrag in voller Höhe erstattet. Sofern die Bürgschaft später an R+V zurückgegeben wird, wird der Beitrag anteilig erstattet. Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau.

Alle Informationen zur Mietkautionsbürgschaft erhalten Sie in unserer Broschüre [237 KB]